Vorschriftsmäßig geprüfte Elektrogeräte sind ein entscheidender Faktor für die Arbeitssicherheit in jedem Betrieb. Defekte oder unsachgemäß installierte elektrische Anlagen und Betriebsmittel können schwere Unfälle verursachen, von Stromschlägen bis hin zu Bränden. Damit es nicht so weit kommt, müssen elektrische Geräte regelmäßig geprüft werden. Und zwar nicht von irgendwem. Von einer sogenannten Elektrofachkraft.

Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die durch ihre fachliche Ausbildung, ihre praktischen Kenntnisse und ihre Erfahrung befähigt ist, elektrotechnische Arbeiten sicher und vorschriftsmäßig auszuführen. Diese Bedingungen befinden sich in der DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100.

Die Qualifikation zur Elektrofachkraft wird in der Regel durch eine Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik mit anschließender Gesellen-, Meister- oder Facharbeiterprüfung nachgewiesen. Wichtig dabei ist, dass diese Qualifikation stets auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld bezogen ist. So kennt sich ein Telekommunikationstechniker bestens mit Datenkabeln aus, sollte aber nicht einen elektrischen Ofen bedienen. Neben der formalen Ausbildung braucht eine Elektrofachkraft praktische Erfahrungen im jeweiligen Arbeitsgebiet. Regelmäßige Fortbildungen über aktuelle Normen und Vorschriften erhalten den Status.

Laut den gesetzlichen Vorschriften dürfen elektrotechnische Arbeiten ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Arbeiten fachgerecht und sicher ausgeführt werden, was sowohl die Betriebssicherheit als auch den Schutz der Mitarbeiter gewährleistet.

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