Frau im Homeoffice im Sommer auf der Terrasse

Für Schüler gibt es hitzefrei und für Arbeitnehmer? Hitzefrei an Schulen ist definitiv das berühmtere. Ich habe meine eigenen Erinnerungen an Tage, an denen der gefürchtete Englischunterricht bedauerlicherweise gekürzt wurde. Die Hitze war nicht schlimm. Als Kind geht man noch anders an die Sache rein und fürs Probleme lösen waren Erwachsene zuständig.

Das Lustige ist, dass hitzefrei an Schulen zwar berühmter ist, es dafür aber kein Gesetz, keine Verordnung oder Vorschrift gibt. Hitzefrei geben ist jeder Schulleitung nach eigenem Ermessen möglich. Hitzefrei am Arbeitsplatz ist dagegen – nachdem einige Maßnahmen nicht ergriffen wurden – mit Verweis auf einen Text möglich.

Grundlage dafür ist die Arbeitsstättenregel A3.5 mit dem einschlägigen Titel „Raumtemperatur“. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und beschreibt, welche Maßnahmen bei hohen Temperaturen zu ergreifen sind, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Auf einige davon wurde im letzten Artikel auf diesem Blog bereits eingegangen.

Was sagt die ASR zum Thema Hitze?

Die ASR A3.5 definiert verschiedene Temperaturschwellen für Arbeitsräume:

  • Ab einer Raumtemperatur von mehr als 26 °C sollen Arbeitgeber prüfen, wie sich die Wärmebelastung reduzieren lässt.
  • Ab mehr als 30 °C sind wirksame Maßnahmen erforderlich, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern.
  • Wird eine Raumtemperatur von mehr als 35 °C erreicht, gilt der Raum grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum, sofern keine besonderen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Wichtig ist dabei: Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf „Hitzefrei“. Arbeitgeber haben jedoch eine Fürsorgepflicht und müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit auch bei hohen Temperaturen möglichst sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.

Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen?

Die ASR A3.5 nennt technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung. Dazu gehören beispielsweise Sonnenschutzvorrichtungen, die Reduzierung zusätzlicher Wärmequellen oder die Verbesserung der Lüftungssituation.

Einen guten Überblicksartikel geordnet nach verschiedenen Situationen wie Homeoffice oder Außenarbeit bietet die Tagesschau. Zu den zahlreichen praktische Maßnahmen, die Arbeitgeber umsetzen können, zählen unter anderem:

  • frühmorgendliches oder nächtliches Lüften,
  • der Einsatz von Ventilatoren,
  • flexible Arbeitszeiten und Gleitzeitregelungen,
  • die Lockerung von Bekleidungsvorschriften, soweit dies betrieblich möglich ist,
  • die Bereitstellung kühler Getränke,
  • zusätzliche Pausen oder die Verlagerung von Tätigkeiten in kühlere Bereiche.

Für Beschäftigte im Freien können außerdem Schattenspender, Sonnenschutzmaßnahmen und eine angepasste Arbeitsorganisation erforderlich sein. Welche Maßnahmen geeignet sind, hängt stets von den konkreten Arbeitsbedingungen ab.

Auf geht’s

Wenn es morgen wieder drückend auf der Arbeit wird, sprechen Sie ihren Chef doch mal auf die ASR A3.5 an.

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