Erste-Hilfe-Kasten, Foto von Mathurin Napoly Matnapo auf Unsplash

Erste Hilfe im Betrieb ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Die DGUV Information 204-022 bietet praxisnahe Hinweise, wie Unternehmen ihre Verpflichtungen zur Organisation der Ersten Hilfe effektiv umsetzen können. Im Mittelpunkt stehen dabei die Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer.

Pflichten des Unternehmers

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und § 24 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmer verpflichtet, die Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere:

  1. Bestellung von Ersthelfern
    Jeder Betrieb muss ausreichend ausgebildete Ersthelfer stellen. Die DGUV Information 204-022 gibt folgende Richtwerte vor:
    • 1 Ersthelfer pro 20 Beschäftigte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
    • 1 Ersthelfer pro 10 Beschäftigte in anderen Betrieben (z. B. Fertigung, Bau)
    • In kleinen Betrieben mit 2 bis 20 Beschäftigten genügt 1 Ersthelfer.
  2. Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material
    Unternehmer müssen sicherstellen, dass Erste-Hilfe-Materialien, wie Verbandkästen und Augenspülungen, in ausreichender Menge und gut zugänglich bereitstehen. Der Inhalt der Verbandkästen muss regelmäßig überprüft und aufgefüllt werden.
  3. Aus- und Weiterbildung der Ersthelfer
    Ersthelfer müssen durch von der DGUV zugelassene Stellen ausgebildet werden. Eine Auffrischung der Kenntnisse ist spätestens alle zwei Jahre erforderlich.
  4. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
    Die Erste-Hilfe-Organisation muss auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung geplant werden. Dabei sind branchenspezifische Risiken, Arbeitszeiten (z. B. Nachtarbeit) und räumliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  5. Organisation von Notrufmöglichkeiten
    Es ist die Pflicht des Unternehmers, sicherzustellen, dass jederzeit ein Notruf abgesetzt werden kann. Notrufnummern und Ansprechpartner sollten gut sichtbar aushängen.
  6. Dokumentation von Unfällen und Erster Hilfe
    Jeder Unfall und jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert werden. Dies dient sowohl der Nachvollziehbarkeit als auch der Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Fazit

Die Organisation der Ersten Hilfe ist eine gesetzliche Verpflichtung und entscheidend für die Sicherheit im Betrieb. Unternehmer sollten die Anforderungen der DGUV Information 204-022 ernst nehmen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Regelmäßige Schulungen, gut ausgestattete Verbandkästen und eine klare Notfallorganisation tragen dazu bei, den Betrieb sicher zu gestalten. Einen kompetenten Schulungspartner, der Ihnen in dem gesamten Prozess zur Seite steht, finden Sie in ABC Baris.

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