Arbeitsschutz ist wichtig. Damit die Schwelle für guten Arbeitsschutz sinkt, stellt die BGW ihre Online-Gefährdungsbeurteilung als Tool bereit. Neu dazu im Jahr 2026: branchenspezifische Gefährdungen für Kitas, Arztpraxen und Friseurhandwerk.
Was ist die Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung im Betrieb. Sie ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet und listet sämtliche potentiellen Gefährdungen im Betrieb. Die möglichen Gefährdungen reichen von allgemeinen Aspekten wie Rutschgefahr oder Arbeitsplatzgestaltung zu spezifischeren. Die spezifischeren Aspekte sind oft branchenspezifisch, wie erhöhtes Infektionsrisiko bei Arztpraxen oder Lärmbelastung in Kitas.
Genau diese hat die BGW seit Anfang 2026 in ihrem Tool für die Online-Gefährdungsbeurteilung ergänzt. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird damit für diese Betriebe einfacher. Benutzt werden kann das Tool von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder auch Unternehmern, sofern diese eine Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 (oder 4) gewählt haben.
Auf die Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 sind wir bereits eingegangen. Dort steht jetzt schwarz auf weiß, dass digitale Betreuung für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zulässig ist. Das Tool der BGW für die Online-Gefährdungsbeurteilung passt damit genau ins Schema.
Sobald die Dokumentation ausgefüllt und die notwendigen Dokumente hochgeladen wurden, erstellt dieses Tool den gesetzlich geforderten Nachweis gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz. So schnell kann es gehen.
