Treppensteigen

Treppen sind fester Bestandteil fast jeder Arbeitsstätte – ob in Bürogebäuden, Werkhallen, Lagern oder auf Baustellen. Dennoch werden sie oft in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vernachlässigt. Dabei zeigen Unfallstatistiken, dass Stürze auf Treppen zu den häufigsten Ursachen für Verletzungen am Arbeitsplatz zählen. Umso wichtiger ist es, dass Treppen nicht nur baulich sicher gestaltet, sondern auch klar gekennzeichnet und regelmäßig gewartet werden.

Ein zentraler gesetzlicher Rahmen zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen – darunter auch Treppen – ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Sie konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und definiert, wie Sicherheitshinweise, Warnzeichen und Bodenmarkierungen im Betrieb auszusehen haben, damit sie wirksam wahrgenommen und verstanden werden.

ASR A1.3: Sicherheitskennzeichnung von Treppen

Nach ASR A1.3 müssen Gefahrenstellen, wie beispielsweise rutschige Treppen oder Stufen mit Absturzgefahr, mit geeigneten Warnzeichen versehen werden. In Frage kommen unter anderem:

  • Warnzeichen mit dem Symbol „Achtung Stufe“ oder „Rutschgefahr“, idealerweise gut sichtbar am Beginn der Treppe angebracht.
  • Farbige Bodenmarkierungen oder Antirutschstreifen auf den Stufenvorderkanten zur besseren Erkennbarkeit.
  • Fotolumineszierende (nachleuchtende) Markierungen, besonders in Flucht- und Rettungswegen, um auch bei Stromausfall die Orientierung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Mitarbeitenden, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht.

Maßnahmen zur Erhöhung der Treppensicherheit

Um das Unfallrisiko auf Treppen im Betrieb systematisch zu reduzieren, empfiehlt sich ein Maßnahmenpaket, das bauliche, organisatorische und kennzeichnungstechnische Aspekte berücksichtigt:

1. Stufenkanten deutlich kennzeichnen

Eine der effektivsten Maßnahmen ist das Anbringen kontrastreicher, rutschfester Markierungen an den Stufenvorderkanten. So werden Stufen besser wahrgenommen, besonders bei schlechter Beleuchtung oder bei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.

2. Rutschhemmende Beläge verwenden

Die Auswahl geeigneter Materialien ist entscheidend. Stufen sollten mit rutschhemmenden Belägen (z. B. Rutschhemmklasse R9 oder höher) ausgestattet sein – vor allem in Bereichen mit hoher Feuchtigkeit oder Schmutzeintrag, wie Werkstätten oder Eingangsbereiche.

3. Handläufe auf beiden Seiten installieren

Handläufe geben Halt und können im Falle eines Stolperns den Sturz verhindern. Idealerweise sind sie durchgehend, stabil befestigt und ergonomisch geformt. Bei breiten Treppen (> 1,5 m) kann ein mittlerer Handlauf zusätzlich sinnvoll sein.

4. Beleuchtung optimieren

Eine gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung minimiert die Gefahr, Stufen zu übersehen. Die Beleuchtungsstärke sollte laut Arbeitsstättenrichtlinie mindestens 100 Lux betragen – in Fluchtwegen sogar mehr.

5. Sicherheitshinweise und Piktogramme anbringen

Warnzeichen gemäß ASR A1.3, etwa das Symbol „Achtung Stufe“ oder „Rutschgefahr“, verbessern die Aufmerksamkeit der Nutzer und wirken präventiv. Sie sollten normgerecht gestaltet, verständlich und dauerhaft sichtbar sein.

6. Ordnung und Sauberkeit gewährleisten

Lose Gegenstände, Feuchtigkeit oder Schmutz auf Treppenstufen sind ein erhebliches Risiko. Regelmäßige Reinigung sowie klare Regeln zur Nutzung der Treppen (z. B. kein Lagern von Gegenständen) sind daher unerlässlich.

7. Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung

Defekte Stufen, abgelöste Beläge oder beschädigte Handläufe müssen umgehend repariert werden. Verantwortlichkeiten zur Kontrolle sollten im Arbeitsschutzmanagement klar geregelt sein.

Die Vielzahl an sicherheitstechnischen Möglichkeiten rund um Treppen überfordert Sie leicht? Sprechen Sie uns an für eine kompetente Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.

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