Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) spielen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz, insbesondere für Beschäftigte, die Tätigkeiten unter besonderen Gefährdungen ausführen. Die DGUV Regel 112-139 beschreibt die Anforderungen, Pflichten und Einsatzmöglichkeiten dieser Systeme, um die Sicherheit von Alleinarbeitern zu gewährleisten.
Wann ist der Einsatz von PNAs notwendig?
Der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen ist erforderlich, wenn Beschäftigte alleine arbeiten und dabei ein erhöhtes Unfall- oder Gesundheitsrisiko besteht. Solche Situationen treten insbesondere in folgenden Fällen auf:
- Arbeiten in isolierten Bereichen, wie Kellerräumen, Schächten oder Lagern,
- Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, z. B. Chemikalien,
- Arbeiten mit erhöhtem Verletzungsrisiko, z. B. auf Leitern oder Gerüsten,
- Tätigkeiten in Bereichen mit mangelnder externer Überwachung, z. B. Nachtarbeit.
Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Grundlage dafür, ob der Einsatz von PNAs notwendig ist. Wenn die Einrichtung von Einzelarbeitsplätzen nach Vorschriften der Versicherungsträger verboten ist, können PNA dieses Verbot nicht ersetzen.
Was darf verwendet werden?
Die DGUV Regel 112-139 legt fest, welche Geräte und Systeme für PNAs eingesetzt werden dürfen:
- Es dürfen nur zertifizierte und geprüfte Personen-Notsignal-Geräte (PNG) verwendet werden, die den Anforderungen der DGUV entsprechen.
- Die Geräte müssen über eine zuverlässige Notfallauslösung verfügen, z. B. durch:
- Manuelle Alarmierung: Der Nutzer löst bei Gefahr aktiv einen Alarm aus.
- Automatische Alarmierung: Bei bewusstlosem Liegen (Lagealarm) oder Inaktivität (Bewegungsalarm) wird automatisch ein Signal abgesetzt.
- Die PNAs müssen an eine ständig besetzte Leitstelle oder an verantwortliche Personen angeschlossen sein, die sofortige Hilfe einleiten können.
Pflichten beim Einsatz von PNAs
Der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) bringt für den Arbeitgeber verschiedene Pflichten mit sich, die in der DGUV Regel 112-139 festgelegt sind. Zunächst muss durch eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob die Arbeitssituation ein erhöhtes Risiko birgt und der Einsatz von PNAs erforderlich ist. Anschließend ist die Bereitstellung geeigneter Geräte sicherzustellen. Dabei dürfen ausschließlich geprüfte Geräte verwendet werden, die den technischen Anforderungen der DGUV-Regel entsprechen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Schulung der Beschäftigten, die mit den PNAs arbeiten. Alle Mitarbeitenden müssen umfassend in der Bedienung der Geräte unterwiesen werden, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Funktionalität der Geräte sicherzustellen. Dies erfordert regelmäßige Prüfungen, Wartungen und die Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der Geräte.
Zuletzt muss der Arbeitgeber eine zuverlässige Organisation von Hilfsmaßnahmen sicherstellen. Notrufe, die über die PNAs abgesetzt werden, müssen jederzeit zuverlässig entgegengenommen werden, und es müssen unverzüglich entsprechende Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Sicherheit von Beschäftigten bei risikoreichen Tätigkeiten bestmöglich zu gewährleisten.
Personen-Notsignal-Anlagen sind unverzichtbar, wenn Alleinarbeit mit einem hohen Gefährdungspotenzial verbunden ist. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, den Einsatz auf Basis einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung zu planen, geeignete Geräte bereitzustellen und Notfallmaßnahmen zu organisieren. Falls Sie dabei kompetente Unterstützung haben wollen, sprechen Sie uns gerne an.