Foto von unsplash.com @clarke_designs_photography >Sam Clarke "roter und schwarzer akku bohrschrauber neben bohrmaschine"

Sichere Betriebsmittel sind das Rückgrad einer sicheren Arbeitsumgebung. Sie zu gewährleisten ist Pflicht des Arbeitsgebers. Einen exzellenten Zeitpunkt für diese Gewährleistung stellt im Januar die Inventur dar, so mühsam ihre Durchführung auch sein mag.

Eine Inventur hat viele Zwecke. Die einen fallen in das Gebiet der Bürokratie: Laut Gesetz müssen Unternehmen zu bestimmten Zeitpunkten, wie dem Geschäftsjahresende, eine Inventur durchführen, um eine korrekte Bilanz erstellen zu können. Es wird ermittelt, über welche finanziellen und materiellen Mittel das Unternehmen verfügt. Weiter werden durch die Inventur Abweichungen, beispielsweise durch Diebstahl, Schwund oder falsche Buchungen, aufgedeckt. Die Inventur bietet Absicherung vor rechtlichen Streitigkeiten und hilft, die Steuererklärung korrekt zu erstellen.

Zum anderen dient die Inventur direkt dem Gelingen der Firma: Nach der Inventur ist bekannt, über welche Gegenstände und Mittel das Unternehmen verfügt. Damit ist eine langfristige Planung von Preisgestaltung, Bestellung und Lager möglich. Nicht zuletzt können nun Prozesse optimiert werden.

Mitunter kommt es bei Inventuren zu unangenehmen Überraschungen beim Zustand der Betriebsmittel. Die Betriebsmittel können aus den unterschiedlichsten Gründen unsicher sein: Entweder sind sie wegen Schäden komplett funktionsunfähig oder sind u.a. an wichtigen Stellen angerostet, haben gefährliche Bruchstellen oder stellen eine elektrische Gefährdung dar.

Betriebssicherheitsverordnung

Diese Gefahren zu finden ist besonders wichtig in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung § 5 (2): „Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.“

Weiter führt die BetrSichV in § 4 (1) aus: „Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber

  1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
  2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
  3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.“

Um die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchzuführen, lohnt sich ein Blick von außen. ABC Baris ist Ihr Partner in allen Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und erstellt gerne eine Gefährdungsbeurteilung für Sie. Weiter bieten wir auch einen breiten Katalog an anderen Leistungen und Schulungen zum Thema „Arbeitssicherheit“ für Ihre MitarbeiterInnen an.

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