Unternehmerschulung

Nehmen Sie selbst die Betreuung Ihres Betriebes in die Hand.

BuS Betreuung

gesetzlich vorgeschrieben

  • Sie haben ein Schreiben der Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft erhalten?
  • Sie müssen innerhalb einer Frist handeln?
  • Sie sollten die BuS Betreuung (Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung) nachweisen?
  • Sie müssen eine rechtssichere Betreuung nachweisen?
  • Sie wollten Rechtsfolgen vermeiden und den Arbeitsschutz umsetzen?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt sind Sie verpflichtet, sobald sie einen Angestellten beschäftigen, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische (BuS-) Betreuung einzurichten

Von uns erhalten Sie sofort einen Betreuungsnachweis für die Behörden.
Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation.




Terminübersicht

Termine und Orte an denen wir Unternehmerschulungen anbieten finden Sie hier.

Ihr Betrieb –
Ihre Arbeitssicherheit


Mit der Unternehmerschulung (Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung) nehmen Sie den Arbeitsschutz und die Sicherheit ihres Betriebes selbst in die Hand.

Dieses Modell ist auch als Unternehmermodell bekannt, bei welchem Sie sich zur alternativen, bedarfsorientierten und praxisnahen Betreuung (Unternehmerschulung) anmelden.

Vertretung delegieren

Sollten Sie als Inhaber nicht selbst an der Schulung teilnehmen können, ist es möglich, dass Sie dies delegieren. In diesem Falle benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Beauftragung. Den Vordruck hierfür finden Sie hier.

Leistungsumfang

Im Preis sind ausführliche Arbeitsmittel und zahlreiche Checklisten enthalten. Über den Zeitraum des Seminars stellen wir Ihnen eine Verpflegung in Form von Getränken und Snacks zur Verfügung.

Gültigkeit

Die Unternehmerschulung ist fünf Jahre gültig. Während dieser Zeitspanne können Sie sich jederzeit, unentgeltlich mit Fragen an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nach fünf Jahren muss eine Fortbildungsschulung besucht bzw. die Unternehmerschulung wiederholt werden.

Die BGW Unternehmerschulung Fortbildung darf nicht später als – auf den Tag genau – 5 Jahre nach der ersten Schulung stattfinden, sonst verlieren Teilnehmende bzw. das Unternehmen das Recht auf alternative Betreuung und haben die Pflicht zur Regelbetreuung

Vertragliche Vereinbarung

Nach der Anmeldung ist es erforderlich, dass zwischen Ihrem Betrieb und dem Institut, ein förmlicher Vertrag abgeschlossen wird. Dies ist eine Regelung nach den Richtlinien der BGW. Diesen Vertrag bekommen Sie von uns selbstverständlich vor der Schulung ausgehändigt.

weitere Informationen zum Leistungsumfang

In der DGUV V2 werden sogenannte “besondere Anlässe” definiert. So kann eine arbeitsmedizinische Betreuung z.B. eines Mitarbeiters im Einzelfall je nach Gefährdung erforderlich werden. Diese Leistungen werden durch die Teilnahme an der Unternehmerschulung nicht abgedeckt. Im Rahmen der Unternehmerschulung werden Ihnen jedoch geeignete Betriebsärzte genannt, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge, soweit erforderlich übernehmen können. Die Abrechnung der betriebsärztlichen Leistungen erfolgt durch den jeweiligen Betriebsarzt und erst nach vorhergehender Beauftragung durch Ihr Unternehmen.

f.a.q.

Fragen zur Unternehmerschulung.

Im Folgenden haben wir, die uns am häufigsten gestellten Fragen zur Unternehmerschulung/ BuS- Betreuung aufgeführt. Wir hoffen diese können Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen. Sollten Sie weiterhin unbeantwortete Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer benötigt eine BuS- Betreuung?

Sobald sie einen Angestellten in Ihrem Betrieb haben, sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt dazu verpflichtet eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten.

Wer unterweist die Mitarbeiter nach BuS?

In der Schulung werden ausführliche Hilfestellungen und Unterlagen für die Unterweisung der Beschäftigten durch den Betriebsinhaber gegeben. Der Teilnehmer ist nach der Schulung weisungsbefugt. Damit legt der Befugte fest wer, wann und wie unterwiesen wird. Die Unterweisung der Mitarbeiter ist einmal jährlich durchzuführen. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.

Welche weiteren Anforderungen entstehen bei der Betreuungsform BuS?

Der Inhaber des Betriebes erstellt die Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb entsprechend den in der Schulung dargestellten Vorlagen.

Müssen alle elektrischen Geräte überprüft sein?

Ja, alle elektrischen Geräte müssen überprüft sein. Damit wird sichergestellt, dass diese fehlerfrei funktionieren und keine Gefahr für die Angestellten darstellen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle muss regelmäßig erfolgen. Dies fordern die Berufsgenossenschaft und der Sachversicherer (§5 DGUV Vorschrift 3 und §14 Betriebssicherheitsverordnung). Sollte ein nicht geprüftes elektrisches Gerät die Brandursache sein, kann sich der Versicherer leistungsfrei halten.

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb?

Nach der Unternehmerschulung ist der Inhaber in der Lage selbstständig seine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Der Inhaber ist verpflichtet diese an die Bedingungen in seinem Betrieb anzupassen. Zudem ist er gegenüber den Behörden verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzuweisen.

Fallen weitere Kosten bei der Regelbetreuung bzw. der Schulung innerhalb der fünf Jahre an?

Das Institut stellt keine weiteren Kosten in Rechnung. Der Schulungsbetrag ist für fünf Jahre. Der Rechnungsbetrag der Regelbetreuung ist für fünf Jahre fällig. Es fallen in beiden Fällen keine weiteren Kosten für ihren Betrieb an.

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