In Kooperation mit

Diese Betreuung gilt für alle Betriebe der BGW
nach DGUV Vorschrift 2


Regelbetreuung
(externe Fachkraft für Arbeitssicherheit)

bis 10 Beschäftigte

Grundbetreuung: Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung

plus anlassbezogene Betreuung

Mehr als 10 Beschäftigte

Grundbetreuung: feste Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

plus betriebsspezifische Betreuung

Alternative Betreuung

(Unternehmerschulung)

bis 50 Beschäftigte

Unternehmerschulung:

Unternehmerin oder Unternehmer qualifiziert sich in Schulung und organisiert den betrieblichen Arbeitsschutz Buchbar über unseren Kooperationspartner.

plus bedarfsorientierte Betreuung

Schulung

Bei Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten haben Sie die Wahl.
Anstatt der Regelbetreuung können Sie auch die bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmer Schulung) wählen.

Die Möglichkeit der Unternehmerschulung wird in der DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 geregelt. Sie finden es auf S. 20.

https://www.bgw-online.de/resource/blob/13906/70cbf2bab1f247246914e7b1b6e2e2e2/dguv-vorschrift2-betriebsaerzte-und-fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit-data.pdf

Wir bieten allen Branchen & Betriebsformen diese Schulung an.

Sie haben an ALLEN Standorten nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

Ihr Betrieb ist über die BGW versichert.

Hier finden Sie unsere Schulungstermine:

Möchten Sie an einem Termin teilnehmen so senden Sie uns eine Mail an:

schulungen@abcbaris.com

Ein automatisches Buchungssystem wird gerade für Sie geschaffen.


Leistungen

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie individuell und kompetent. Anbei sind einige Leistungen beispielhaft aufgeführt:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit wird durch die ​ABC Baris GmbH bereitgestellt. 
  • umfangreiche Hilfe bei der Organisation des Arbeitsschutzes. 
  • Hilfe bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs, sowie der Arbeitsumgebung. 
  • Hilfe bei Fragen der Ergonomie. 
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Begleitung in den kontinuierlichen Prozess (KVP)
  • Überprüfung der Durchführung, Auswertung und die Wirksamkeit der Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden 
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen 
  • Erstellen von Unterweisungen und die Betriebsanweisungen 
  • Hilfestellung, die der Auswahl von persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Erstellen aller Unterlagen zum Arbeitsschutz
  • Unfalluntersuchungen, Analyse der Unfallursachen, ermitteln der Unfallschwerpunkte 
  • Arbeitsplatzmessungen zu Innenraumfaktoren (Zugluft, Temperatur, Beleuchtung etc.) 
  • Beurteilung von Bodenverhältnissen und Messungen der Bodenwerte (Rutsch- und Gleithemmung) 
  • Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen 
  • Gefahrstoffkataster / -verzeichnis 
  • Mitarbeiterunterweisungen 
  • Räumungs- und Evakuierungsübungen 
  • Leiterprüfungen und Leiterschulungen 
  • Hilfe bei der technischen Gestaltung von Arbeitsplätzen. 
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit unterschiedlichen Verfahren 
  • Weiterführung von Projekten der Krankenkassen und Co., um die Ergebnisse zu sicheren und in den KVP überzuführen 
  • Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) 
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) 
  • Einführen von Arbeitsschutzmanagementsystem 
  • Begleiten von bestehenden Arbeitsschutzmanagementsystemen 
  • Kontaktstelle zu den Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften

Wissenswertes über den Arbeitsschutz

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