Allgemeine Geschäftsbedingungen für die ABC Baris GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der ABC Baris GmbH, für alle Dienstleistungen und Schulungen.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die ABC Baris GmbH absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Schulungen der ABC Baris GmbH.
Hiermit sind Webinare, Inhouse Schulungen als auch Präsenzschulungen gemeint. Es werden Unternehmerschulung nach DGUV Vorschrift 21 als auch weitere Schulungen wie Sicherheitsbeauftragte Ausbildungen oder Führungskräfteschulungen, Teamfindungen und -Stärkungen und weiteres angeboten.
Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Es werden auch weitere Leistungen, wie die Regelbetreuung der Betriebe nach DGUV Vorschrift 2 und vergleichbaren Regelwerken als auch Leistungen als Coach, systemischer Berater und Spielplatzprüfer angeboten. Für Beratungen gelten die Bedingungen des vom Vertragspartner unterzeichneten Vertrags.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Schulungsvertrags (online Anmeldung) oder des Vertrags der Regelbetreuung auf dem Postweg, per Fax oder per elektronischer Post.
3.2 Jeder Vertragspartner erhält nach Eingang des unterzeichneten Vertrags bzw. nach dem Absenden des Anmeldeformulars eine verbindliche Anmeldebestätigung. Es wird eine Rechnung versendet. Die Bezahlung der Rechnung sichert verbindlich den Teilnehmerplatz. Der Platz kann an andere Teilnehmer weitergegeben werden, wenn der Zahlungseingang nicht innerhalb des genannten Zeitfensters erfolgt.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Eine Stornierung der Anmeldung hat in Schriftform (per Mail oder Postweg) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
Stornogebühren:
- Bis 4 Wochen vor Schulungstermin 20% der Seminargebühren
- 14 Tage vor Schulungstermin 50% der Seminargebühr
- 7 Tage vor Schulungstermin 100% der Seminargebühr
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die Seminargebühr komplett fällig.
Stornogebühren externer Leistungsträger berechnen sich ggf. nach dem tatsächlichen Anfall (z.B. Hotel).
Alternativ zu einer Stornierung kann eine Ersatzperson an der Schulung teilnehmen. Hierfür müssen Sie die Ersatzperson bei uns namentlich benennen. Für die Unternehmerschulung unseres Kooperationspartners der BGW benötigen müssen Sie uns eine ausgefüllte schriftliche Pflichtenübertragung zukommen lassen.
3.4 Die ABC Baris GmbH behält sich die Absage von Schulungen wegen höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund, z.B. Nichterreichen der schulungstypenabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall / Krankheit eines Dozenten, etc. vor.
Bei einer Absage wird die ABC Baris GmbH versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.
Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Schulungsgebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
3.5 Angebote für Beratungen sind hinsichtlich Preise, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Die Bindung an das Angebot wird 4 Wochen aufrechterhalten.
3.6 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird nur durch den Verpflichtungsvertrag festgelegt.
3.7 Sich ändernde zwingende rechtliche oder technische Normen und dadurch bedingte Abweichungen vom Angebot oder Verpflichtungsvertrag, behält sich die Firma vor.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2. Eine Kündigung ist frühestens nach einem Jahr ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner rechtzeitig zugehen
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Paypal seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Zahlungen für die Seminarteilnahme sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen für weitere Leistungen sind sofort nach Rechnungseingang und ohne jeden Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
4.6 Maßgebend sind die Preise gemäß der Auftragsbestätigung und des Verpflichtungsvertrages zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.7 Nicht im Verpflichtungsvertrag festgelegte zusätzliche Dienstleistungen, die nicht den üblichen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechen, werden nach dem jeweilig gültigen Stundensatz, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, abgerechnet.
4.8 Bei laufenden Verträgen zu Dienstleistungen wird die Vergütung jährlich automatisch mit 3,5 % jeweils zum 01.01. erhöht.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen während eines Seminars/Trainings durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
6. Teilnahmebedingungen für die ABC Baris GmbH
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Die Seminarleiter sind gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar.
6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung müssen die Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.7 Veranstaltungen und Seminare, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
6.8 Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern einer Schulung zur Verfügung gestellt. Alle Rechte des Nachdrucks & der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich ABC Baris GmbH vor. Kein Teil der Unterlagen, darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von ABC Baris GmbH in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
6.9 Die übermittelten Daten des Teilnehmers werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von ABC Baris GmbH zweckgebunden verarbeitet.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3 Der Dienstleister haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Es besteht ebenfalls keine Haftung für Schäden, die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht die Vereinbarung selbst zum Gegenstand haben, ist für den Dienstleister der Sitz der ABC Baris GmbH.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
Verstößt eine Regelung gegen geltendes Recht führt dies nicht dazu, dass die gesamten Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sind, sondern nur die entsprechende Passage.