Es gibt heutzutage praktisch kein Unternehmen, das gänzlich ohne elektrische Betriebsmittel auskommt. Elektrische Betriebsmittel kommen mit ihrem eigenen Set an Prüfungen und Bestimmungen in der DGUV V3.
Was die DGUV V3 abdeckt
Die DGUV Vorschrift 3 basiert auf den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie schreibt regelmäßige Prüfungen elektrischer Betriebsmittel vor, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Umsetzung, während qualifizierte Fachkräfte die Prüfungen durchführen. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen ist zwingend erforderlich, um bei Unfällen oder Kontrollen abgesichert zu sein.
Mit der regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel soll Elektrounfällen und Brandfällen vorgebeugt werden. Die Definition der DGUV V3 für elektrische Betriebsmittel umfasst „alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.” (Quelle: DPS) Ein Schutzmittel sind bspw. Arbeitsschuhe mit Schutz vor elektrischen Stößen.

Prüfung nach DGUV V3
Eine Prüfung muss vor Erstinbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden alle 2, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre geprüft. Die Prüffristen verkürzen sich bei starker Nutzung oder belastenden Umgebungsbedingungen. Beispielsweise reicht eine Prüfung im Büro alle 2-4 Jahre, ist bei Geräten auf der Baustelle alle 3-6 Monate nötig. Der Arbeitgeber ist für die Festlegung eines passenden Zeitraums verantwortlich.
Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung durchgeführt werden. Zu den Prüfmethoden zählen Sichtprüfung, Messprüfung der elektrischen Parameter wie Isolationswiderstand und Funktionsprüfung. Nach der Prüfung bekommt das Gerät ein Siegel. Die genaue Gestaltung des Siegels ist nicht vorgeschrieben, es muss jedoch folgendes zeigen:
- letztes Prüfdatum
- nächsten Prüftermin
- Namen des Prüfers
- Prüfkennzeichen, z.B. „geprüft nach DGUV V3“
Bei Nichteinhaltung der DGUV V3 drohen neben Gefahr für Menschen Bußgelder und Haftungsansprüche im Schadensfall. Stellen Sie darum sicher, dass alle Prüfpflichten bei Ihnen langfristig abgedeckt sind. ABC Baris hilft Ihnen gerne bei Prüfung, Dokumentation und Plan für die Zukunft.