Arbeitsunfälle können gravierende Folgen für die Gesundheit von Beschäftigten und die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens haben. Eine zentrale Maßnahme, um solchen Vorfällen vorzubeugen, ist die regelmäßige und gezielte Sicherheitsunterweisung der Mitarbeitenden. Sie sensibilisiert für Gefahren, vermittelt korrektes Verhalten und schafft eine Kultur des sicheren Arbeitens. Gesetzlich ist diese Pflicht unter anderem in der DGUV Vorschrift 1 sowie im Arbeitsschutzgesetz verankert – doch ihre Bedeutung geht weit über gesetzliche Anforderungen hinaus.
Sicherheitsunterweisung – wer und wann?
Die Verantwortung für die Durchführung der Sicherheitsunterweisungen liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Laut § 4 der DGUV Vorschrift 1 ist der Unternehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Diese Verantwortung kann – und sollte in größeren Organisationen – auf Führungskräfte oder speziell geschulte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) übertragen werden. Die Delegation muss allerdings eindeutig geregelt, dokumentiert und mit den nötigen Befugnissen sowie Fachkenntnissen versehen sein. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Unterweisungen wirkungsvoll durchgeführt und ernst genommen werden.
Sicherheitsunterweisungen sind keine einmalige Veranstaltung, sondern müssen regelmäßig stattfinden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen. Für Auszubildende gelten aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit noch strengere Vorgaben: Sie sind gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz zweimal jährlich zu unterrichten. Die Inhalte müssen dabei alters- und erfahrungsgerecht aufbereitet sein, um wirklich verstanden zu werden.
Zusätzlich zur regelmäßigen Jahresunterweisung sind auch anlassbezogene Unterweisungen notwendig – etwa bei der Einführung neuer Maschinen, bei geänderten Arbeitsverfahren oder nach einem Unfall. In bestimmten Fällen kann auch eine Verkürzung der Unterweisungsintervalle geboten sein. Das betrifft insbesondere Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, häufigem Personalwechsel oder in besonders dynamischen Arbeitsumfeldern, wie etwa in Baustellenbetrieben oder in der Logistik.
Ein weiterer zentraler Punkt: Unterweisungen sind während der Arbeitszeit durchzuführen. § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt dies ausdrücklich vor. Die Vermittlung von sicherheitsrelevanten Informationen in der Freizeit oder zwischen zwei Terminen ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch wenig nachhaltig.
Inhalte mit Praxisbezug – keine Theorieveranstaltung
Damit die Sicherheitsunterweisung wirksam ist, muss sie auf die realen Gegebenheiten im Betrieb abgestimmt sein. Reine Theorie oder pauschale Informationen helfen wenig. Stattdessen sollten konkrete Gefahrenquellen, Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen im Zentrum stehen. Mögliche Themen einer Unterweisung sind zum Beispiel:
- Der richtige Umgang mit Maschinen, Geräten oder Gefahrstoffen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – wann sie getragen werden muss und wie sie funktioniert
- Notfallmaßnahmen bei Feuer, Stromunfällen oder Chemieunfällen
- Ergonomisches Arbeiten zur Vermeidung von Haltungsschäden
- Sicherheitsmaßnahmen beim Arbeiten auf Leitern, Gerüsten oder in Höhen
- Psychische Belastungen und deren Prävention
In Deutschland gilt: Ohne Dokumentation ist nichts passiert. Dokumentieren Sie für jede durchgeführte Unterweisung mindestens Zeitpunkt, Inhalte, Namen des Unterweisenden und die Teilnehmerliste mit Unterschriften.
Sie verstehen die Wichtigkeit von Sicherheitsunterweisungen, aber möchten sich auf das Geschäft konzentrieren? Kein Problem. ABC Baris kann Ihnen beratend unter die Arme greifen.