In vielen Betrieben kommen Stoffe zum Einsatz, die als gefährlich für Mensch und Umwelt eingestuft sind. Für die jeweiligen Gefahrstofflager müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Solche Lager sind in unterschiedlichen Branchen erforderlich, etwa in der Industrie, im Handwerk, in Laboren, in Kfz-Werkstätten, Krankenhäusern oder im Baugewerbe. Gelagert werden hier unter anderem Lösungsmittel, Lacke, Farben, Öle, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel oder entzündliche Gase.
Für die Lagerung von Gefahrstoffen gelten klare gesetzliche und technische Vorschriften. Diese ergeben sich sowohl aus dem Gefahrstoffrecht als auch dem Umweltrecht. Konkretisiert werden die Anforderungen unter anderem durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ sowie durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die TRGS 510 gilt für Gefahrstofflager, die kürzer als 6 Monate bestehen, die AwSV für längere.
So dürfen Gefahrstoffe grundsätzlich nicht über Augenhöhe gelagert werden, da herabfallende Behälter ein erhebliches Verletzungs- und Auslaufrisiko darstellen. Auch die Wahl des Lagerregals ist wichtig. Holzregale sind ungeeignet, da sich Gefahrstoffe ins Material einziehen und chemische Reaktionen oder Brandgefahr verursachen können. Zulässig sind ausschließlich beständige Regale aus Metall oder speziellem Kunststoff.
Besondere Vorsicht ist bei der Lagerung brennbarer Stoffe geboten. Diese dürfen keinesfalls in der Nähe von Brandlasten wie Papier, Karton oder Holz gelagert werden, da sonst im Brandfall eine schnelle Ausbreitung des Feuers droht. Zudem ist die zulässige Lagermenge begrenzt: An einem Ort dürfen maximal 20 Liter brennbare Flüssigkeiten aufbewahrt werden, um das Risiko im Ernstfall zu minimieren.
Ein ordnungsgemäß eingerichtetes Gefahrstofflager schützt nicht nur Mitarbeiter und Betrieb, sondern trägt auch wesentlich zum Umweltschutz bei. Daher sollte jedes Unternehmen, das mit gefährlichen Stoffen arbeitet, die geltenden Vorschriften beachten und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sowie Kontrollen durchführen.