Während in der Faschingszeit buntes Make-up und Glitzer auf der Haut oft für Spaß sorgen, sieht es im Arbeitsalltag anders aus: Hier können viele Substanzen, die mit der Haut in Kontakt kommen, ernsthafte Risiken bergen. Ob Chemikalien, Öle, Farben oder Reinigungsmittel – ohne geeignete Schutzmaßnahmen kann die Haut schnell geschädigt werden. Arbeitgeber und Beschäftigte sind daher gleichermaßen gefordert, den Hautschutz ernst zu nehmen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu liefert unter anderem die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Gefährdung durch Materialien im Betrieb
In vielen Betrieben sind Beschäftigte täglich Stoffen ausgesetzt, die die Haut angreifen können. Dazu zählen unter anderem:
- Chemikalien wie Säuren, Laugen oder Lösungsmittel,
- Öle und Fette, die die natürliche Hautbarriere beeinträchtigen,
- Stäube und Pulver, die die Haut austrocknen oder reizen können,
- Reinigungsmittel, die häufig aggressive Substanzen enthalten,
- Klebstoffe oder Farben, die zu Kontaktallergien führen können.
Diese Stoffe können akute Hautreizungen wie Rötungen und Juckreiz auslösen, aber auch langfristige Schäden wie Ekzeme oder berufsbedingte Hauterkrankungen hervorrufen.
Gesetzliche Vorgaben zum Hautschutz
Nach den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gefährdungen durch hautbelastende Stoffe im Betrieb zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dies beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung, bei der der Arbeitgeber ermitteln muss, welche Materialien potenziell schädlich für die Haut der Beschäftigten sein könnten.
Darüber hinaus ist die Bereitstellung von Schutzmitteln verpflichtend. Dazu zählen beispielsweise Handschuhe, Schutzcremes oder spezielle Schutzkleidung, die regelmäßig kontrolliert werden müssen, um ihre einwandfreie Funktion sicherzustellen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterweisung der Beschäftigten. Mitarbeiter müssen geschult werden, wie sie die bereitgestellten Hautschutzmaßnahmen korrekt anwenden und worauf sie im Umgang mit hautbelastenden Stoffen besonders achten sollten.
Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge bereitzustellen. Beschäftigten, die regelmäßig hautbelastenden Materialien ausgesetzt sind, muss die Möglichkeit gegeben werden, medizinische Beratungen und Untersuchungen in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahmen sind essenziell, um langfristige Hautschäden und berufsbedingte Hauterkrankungen zu vermeiden.
Tipps für den Hautschutz im Arbeitsalltag
- Verwenden Sie vor Arbeitsbeginn Schutzcremes, um die Hautbarriere zu stärken.
- Tragen Sie geeignete Handschuhe, die auf die jeweiligen Stoffe abgestimmt sind.
- Reinigen Sie Ihre Haut mit milden Reinigungsmitteln und pflegen Sie sie nach der Arbeit mit rückfettenden Cremes, um Schäden vorzubeugen.
- Vermeiden Sie es, Ihre Haut unnötig mit verschiedenen Chemikalien zu belasten – auch scheinbar harmlose Substanzen können schädlich sein.
Auch wenn an Fasching Glitzer und Schminke also meist harmlos sind, erfordert der Umgang mit hautbelastenden Materialien im Betrieb deutlich mehr Vorsicht. Arbeitgeber müssen gemäß der ArbMedVV und GefStoffV für den Schutz der Haut sorgen, und Beschäftigte sollten die bereitgestellten Schutzmittel konsequent nutzen. Um herauszufinden, welche Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb vorkommen, lohnt sich eine Gefährdungsbeurteilung.