Teammeeting mit Warnwesten für Sichtbarkeit

Der offizielle Winteranfang am 21. Dezember ist nur noch ein paar Tage entfernt. Was die Lichtverhältnisse angeht, befinden wir uns aber schon lange in der dunklen Jahreszeit und müssen uns über Sichtbarkeit Gedanken machen.

Am prominentesten ist das Thema Sichtbarkeit in Kombination mit dem Stichwort Verkehr. Bei Kindern wird darauf geachtet, dass sie helle Kleidung oder Reflektoren tragen. An den meisten Kinderrucksäcken und Schulränzen befinden sich standardmäßig Reflektoren.

Fahrradfahrer mit Rücklicht für Sichtbarkeit
Fahrradfahrer mit Rücklicht für Sichtbarkeit

Auch für Radfahrer ist eine ausführlichere Beleuchtung extrem wichtig. Neben den vorgeschriebenen Vorder- und Rücklichtern zählen dazu auch Reflektoren an den Rädern und Pedalen. Der Fahrradfahrer selbst kann reflektierende Kleidung, reflektierenden Helmschutz und Handschuhe mit Leuchtstreifen tragen, um seine Sichtbarkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu erhöhen. Viele Radfahrer benutzen der Einfachheit halber eine Warnweste.

Warnwesten zählen zur standardmäßigen persönlichen Schutzausrüstung von Arbeitern aller Branchen: auf Baustellen, bei Unfällen und in Betriebshallen. Die DGUV sagt zu Warnkleidung:

„In allen Arbeitssituationen, in denen das „Übersehenwerden“ ein Sicherheitsrisiko für Beschäftigte darstellt und weder technische noch organisatorische Maßnahmen ausreichenden Schutz bieten, ist Warnkleidung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN ISO 20471 verpflichtend.

Das Abgleichen dieser Maßnahmen gehört zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Wir helfen Ihnen gerne beim Erstellen und Prüfen. Sprechen Sie uns dazu unverbindlich an.

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